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Auslandsadoptionen
Am 27. September 2001 hat der deutsche Bundesrat dem Gesetz zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weiterentwicklung des Adoptions-Vermittlungsrechts zugestimmt. Damit wurde das „Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption“ vom 29. Mai 1993 („Haager Übereinkommen“) für Deutschland ratifiziert und umgesetzt. Die Bundesrepublik Deutschland wurde zum 1. März 2002 Vertragsstaat. Das Gesetz zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weiterentwicklung des Adoptions-Vermittlungsrechts setzte das Übereinkommen in nationales Recht um und trat zum 1. Januar 2002 in Kraft. Es besteht im wesentlichen aus drei Teilgesetzen, die auch Regelungen für nationale Adoptionen und internationale Adoptionen aus Nichtvertragsstaaten enthalten:
- die Neufassung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG)
- das Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG) und
- das Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG).
Auslandsadoption ist die Adoption eines Kindes aus dem Ausland meist über ausländische Organisationen, Vereine oder anerkannte private Vermittlungsstellen. Nach den gesetzlichen Veränderungen im Zuge der Ratifizierung des Haager Minderjährigen-Schutzabkommens durch die Bundesrepublik Deutschland ist zwingend die Beteiligung einer in Deutschland zugelassenen Auslandsadoptions-Vermittlungsstelle am Verfahren vorgeschrieben. In der Praxis haben die Behörden bei so genannten Selbstbeschaffungs-Adoptionen meist jedoch keine Handhabe.
Informationen über behördlich zugelassene Auslandsadoptions-Vermittlungsstellen sind bei den zentralen Vermittlungsstellen der jeweiligen Landesjugendämter zu erhalten. Bei der Privat- oder Selbstbeschaffungs-Adoption haben die Interessenten meist schon private Kontakte in ein bestimmtes Land (Rechtsanwälte oder Behörden). Die Adoption wird dann im Ausland vollzogen und muss nach der Rückkehr in die Heimat vom örtlichen Jugendamt anerkannt werden. Solche Privatadoptionen sind beispielsweise in Russland oder in den Vereinigten Staaten möglich. Im Jahr 2006 wurden 49 Prozent der Auslandsadoptionen privat abgewickelt. Terre des hommes sieht die Adoption von Kindern aus Drittwelt-Ländern kritisch, sowohl aus juristischen (Es besteht trotz der neuen Abkommen die Gefahr des Kinderhandels. Ob die Einwilligung in die Adoption tatsächlich freiwillig erfolgt ist, ob das Kind tatsächlich verlassen ist, ist im Annahme-Verfahren oft nicht zu klären.) wie aus moralischen Gründen (Der finanzielle Aufwand für eine einzige Adoption reicht aus, um Familien so zu unterstützen, dass sie für Ernährung und Bildung mehrerer Kinder sorgen könnten). In der Regel ist jedoch eine Auslandsadoption der einzige Weg für Paare, die auf biologischem Weg keine Kinder bekommen können, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Ein Verfahren dauert von der Kontaktaufnahme bei einer Auslandsvermittlungsstelle bis zum gerichtlichen Abschluss 2-5 Jahre und ist nicht nur wegen der Dauer eine besondere Belastung.
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