Checkliste für (Zwangs) – Adoptionen
Du hast das Recht Unterlagen als Kopie zu erhalten. Solltest Du diese nicht bekommen, dann schreib eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder nehme Dir bitte einen Rechtsbeistand (aber keinen aus Ostdeutschland) zur Hilfe. Beantrage die Unterlagen immer schriftlich entweder per Einschreiben, Fax, Email, dies zusammen mit einer Kopie Deines Ausweises als Identifikationsnachweis.
Setze eine Frist zur Bearbeitung Ihres Anliegens von 3 Wochen.
Krankenhaus
Aufbewahrungsfrist 30 Jahre (aber aus Erfahrungen sind Akten auch nach über 30 Jahre auffindbar). Krankenhausakte der Mutter (Geburt) – Geburtsunterlagen laut §810 BGB und Recht auf Einsichtnahme in die Patientenakte: §630g. Versuche Deine persönliche Krankenhausakte anzufordern, als adoptiertes Kind hast Du das Recht darauf (Ich hoffe sie schicken mir diese Patientenunterlagen zu, denn nach heutiger Sachlage § 810 BGB und §630 G habe ich ein Recht darauf).
http://www.gerechte-geburt.de/wege/ungerechte-geburt/geburtsbericht-anfordern
Einsicht in das Hebammenbuch bzw. Geburtenjournal anfordern (da wird man Dir erzählen, das gibt es nicht). Doch dieses Journal wird 100 Jahre aufbewahrt und jede Geburt wird darin dokumentiert. Dieses erhältst Du auf der Entbindungsstation des Geburtskrankenhaus.
Bitte wende Dich auch immer an den Nachfolger. Diesen findest Du im Netz.
-
Wird in der Patientenakte erwähnt, dass eine Obduktion durchgeführt wurde, dann an die damalige zuständige Pathologie und noch zusätzlich an die im Umkreis des Geburtsortes ansässigen Pathologen wenden.
-
In der Akte muss ein Totenschein vorhanden sein