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Schweiz

Der Begriff Polizei stammt vom Griechischen politeia (Staat, öffentliches Leben) und Lateinischen politia (staatliche Ordnung) ab. Er bezeichnet heute jene Behördenorganisation, welche die staatsrechtliche Aufgabe der Durchsetzung und des Schutzes der öffentlichen Ordnung und Sicherheit wahrnimmt. Die Polizei ist verwaltungsrechtlich und strafverfolgend tätig, wobei in einer rechtsstaatlichen Ordnung jede polizeiliche Handlung an eine gesetzliche Grundlage gebunden ist, den Prinzipien der Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit folgt und nicht den Interessen Privater dienen darf. In der Schweiz obliegt das Polizeiwesen mit Ausnahme des Staatsschutzes den Kantonen. Städte und grössere Gemeinden verfügen über eine eigene Polizei, die vor allem verkehrs- und verwaltungsrechtliche Funktionen ausübt. Mit der Militärischen Sicherheit besitzt auch die Armee eine Polizeiorganisation.…weiterlesen

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