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Wenn Sie eine Person suchen, die z. B. unbekannt verzogen ist, können Sie eine Meldeauskunft zu dieser Person beantragen. Vorausgesetzt, Sie wissen den letzten Hauptwohnsitz dieser Person oder den Geburtsort. Sie können dann, entweder persönlich oder online, bei der jeweiligen Gemeinde oder Magistrat beantragen. Auskünfte über Geburtsdaten zu bestimmten Personen können Sie nur beantragen, wenn Sie einen dementsprechenden Exekutionstitel (Gerichtsbeschluss)gegen die Gesuchte/den Gesuchten vorlegen können. Voraussetzungen Um eine Meldeauskunft zu einer bestimmten Person erhalten zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.      

 

Sie müssen zu der Gesuchten/ die Gesuchten folgende Daten vorlegen können:

– Vor- und Familienname/Nachname – Geburtsdatum – Geburtsort – Staatsangehörigkeit – oder frühere Adresse

 

Sie suchen z.B. Heinz Schmidt aus Wien. Da es in Wien vermutlich über Hundert Heinz Schmidt gibt, sollten Sie entweder ein Geburtsdatum oder eine frühere Adresse haben. Oder den Namen der Ehefrau oder eines der Kinder, falls Ihnen die Familienmitglieder bekannt sein sollten. Zuständige Stellen: Das Gemeindeamt In Statuarstädten: der Magistrat In Wien: das Magistratische Bezirksamt

Verfahrensablauf

Sie können formlos persönlich, postalisch oder per Internet um Meldeauskunft ansuchen. Sie können beim Zentralen Melderegisters (ZMR) eine Meldeauskunft online beantragen. Erforderliche Unterlagen: – Amtlicher Lichtbildausweis Hinweis: Bei schriftlichen Anträgen muss die amtliche Urkunde im Original oder in einer notariell oder gerichtlich beglaubigte Abschrift beigelegt sein. Kosten Antragsgebühr: 13,20 Euro Die Antragsgebühr entfällt bei mündlicher Antragstellung. Bundesverwaltungsabgabe – Für Abfragen aus dem örtlichen Melderegister: 2,10 Euro – Für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR): 3 Euro Rechtsgrundlagen – §§ 16 und 18 Meldegesetz (MeldeG) – § 15 Meldegesetz-Durchführungsverordnung (MeldeV)

Zum Formular: Online-Meldeauskunft

Quelle: http://www.help.gv.at  

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