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Unser Bundes-Verfassungsgesetz bestimmt, dass die Justiz von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt ist. Die österreichische Justiz umfasst die ordentlichen Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Justizanstalten (Strafvollzugsanstalten und gerichtliche Gefangenenhäuser) und die Bewährungshilfe. Gerichte sind auf Grund der Gesetze eingerichtete staatliche Institutionen, die durch unabhängige,…
Quelle: Justiz Österreich.
Das Bundesamt für Justiz erarbeitet Erlasse auf dem Gebiet des Zivilrechts, des Strafrechts, des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, des internationalen Privatrechts sowie in gewissen Bereichen des Staats- und Verwaltungsrechts. Es berät die Departemente und Bundesämter bei allen Rechtsetzungsgeschäften und erstellt Gutachten. Das Amt übt ferner die Oberaufsicht des Bundes im Handelsregister-, Zivilstands- und Grundbuchwesen, beim Grundstückerwerb durch Personen im Ausland aus.
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