Hier finden Sie Berichte, Dokumentationen, Informationen, Gesetze etc. zum Thema Arbeitslosigkeit in Deutschland. Selbstständigkeit usw.. Sie können das jeweilige PDF anklicken und downloaden. Hinweis: Bei geöffneten PDF`s bitte nach unten scrollen, da immer zuerst das Coverbild erscheint.

 
 
Geltungsbereich § 1. Dieses Gesetz regelt die Archivierung und die Nutzung von Archivgut des Bundes.
 
Begriffsbestimmungen § 2. Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeuten:
1. Archivalien: Archivalien gemäß § 25 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes, BGBl. Nr. 533/1923.
2. Schriftgut: Schriftgut gemäß § 25 Abs. 2 des Denkmalschutzgesetzes, ausgenommen persönliche Unterlagen wie beispielsweise Aufzeichnungen und Notizen.
3. Archivgut: Archivalien, die nach dem Denkmalschutzgesetz unter Schutz stehen.
4. Archivgut des Bundes: Archivgut, das bei folgenden Einrichtungen in Wahrnehmung der Aufgaben anfällt:

Gesamte Rechtsvorschrift(BarchG)

 

 

Bundesdienststellen (Standorte)

 

 

 

 

 

Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial zum Thema Akten.