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Die Adoption in den Vereinigten Staaten (von lat. adoptio) bezeichnet die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung. Zur Adoption in den Vereinigten Staaten von Amerika haben die Bundesstaaten jeweils eigene Gesetze.

Üblich ist heute die offene Adoption. In vielen Bundesstaaten bemüht man sich darum, die Inkognito-Adoption ganz abzuschaffen. Die Vermittlung des Adoptivelternpaares (bzw. des Adoptivelternteils) erfolgt meist über eine Adoptionsagentur (gemeinnützig oder profitorientiert), wobei die Wünsche der biologischen Mutter über das allgemeine Profil der Adoptiveltern (parent profile) oft berücksichtigt werden können.

Adoptionswillige Paare und Einzelpersonen – in einigen Bundesstaaten auch: gleichgeschlechtliche Paare – können ein Kind über eine Agentur finden; in zunehmendem Umfang werden jedoch auch Pflegekinder adoptiert. Im Jahr 2001 fanden in den USA insgesamt 127.500 Adoptionen statt; in ca. 51.000 dieser Fälle wurde ein Pflegekind adoptiert. Stark verbreitet ist auch die Adoption von Stiefkindern. Zu Auslandsadoptionen kommt in den USA häufiger als in allen anderen Ländern. Im Jahr 2005 erhielten 22.728 ausländische Waisen ein Visum, mit dem sie zu ihren künftigen Adoptiveltern in die USA einreisen konnten. Diese Kinder kamen besonders häufig aus der Volksrepublik China (7.906 Kinder), aus Russland (4.639), Guatemala (3.783), Südkorea (1.630), aus der Ukraine (821) und aus Kasachstan (755).

In den USA können folgende Kinder zur internationalen  Adoption freigegeben werden:

Behinderte Kinder Kranke Kinder Geschwister Gesunde Kinder

Voraussetzungen Adoptiveltern Können von Staat zu Staat unterschiedlich sein. Dokumentenliste des Elterndossiers Die benötigten Dokumente können von Staat zu Staat unterschiedlich sein. Hinweise zum lokalen Verfahren Die benötigten Dokumente können von Staat zu Staat unterschiedlich sein. Informationen dazu finden Sie auf der Website ‚Child Welfare Information Gateway‘ (s. Rubrik „Links“). Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes Können von Staat zu Staat unterschiedlich sein.  

Allgemeine Hinweise Die USA hat die Aufgaben nach Art. 15-21 HAÜ (insbesondere Erstellung Kinderdossier, (Matchingentscheid) zugelassenen Organisationen, den so genannten Adoption Service Providers („ASP“) zugewiesen. Eine Liste mit den für den jeweiligen Staat zugelassenen ASP finden Sie rechts unter der Rubrik „Links“. Die ASPs informieren die zukünftigen Adoptiveltern über die Voraussetzungen, die benötigten Dokumente, das lokale Verfahren und über die Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes. Das Elterndossier wird durch die Zentrale Behörde des Bundes direkt dem jeweiligen ASP in den USA weitergeleitet.

 

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