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Der CDU/CSU-Abgeordnete Marco Wanderwitz sagte in der Debatte, am Recht auf Akteneinsicht dürfe auch in Zukunft „nicht gerüttelt werden“. Für die SPD stellte Siegmund Ehrmann fest, man habe nie beabsichtigt, die Stasi-Unterlagenbehörde „für die Ewigkeit“ zu schaffen. Auch den Grünen ist es wichtig, dass der Aktenbestand im Ganzen erhalten bleibt; auch in Zukunft dürften „Gefühle und Erfahrungen der Opfer“ nicht auf der Strecke bleiben.

Türschilder sind nicht wichtig

Der Chef der Behörde, der ehemalige Journalist Roland Jahn, mahnte jüngst in einem Interview, es dürfe nicht der Eindruck entstehen, man ziehe nun einen Schlussstrich unter die DDR-Vergangenheit. Die Frage, ob es für die Aufarbeitung unbedingt seine Behörde braucht, will er nicht bejahen: Wichtig sei, dass die Akten geöffnet blieben, die „Frage der Türschilder“ sei „zweitrangig“. Der Wochenzeitung „Das Parlament“ sagte Jahn, man müsse Kindern die Möglichkeit geben, sich „mit dem Land auseinanderzusetzen, in dem ihre Eltern gelebt haben“ und sie dazu befähigen, ihren Eltern Fragen zu stellen.

 

 

 

 

 

Quelle: BSTU/Bundesarchiv

Jede Person hat das Recht, einen Antrag auf Einsicht in die sie betreffenden Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu stellen. Die Unterlagen zu vermissten oder verstorbenen Personen sind unter den einschränkenden Bedingungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für Angehörige ausnahmsweise zugänglich.

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